Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg

03.07.2023 Beihilferegelungen des Landes Brandenburg

Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde,

die Beihilferegelungen des Landes Brandenburg zur planmäßigen Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen und zur Verbesserung der Tiergesundheit in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 gelten bis zum 30. Juni 2023.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 tritt der beigefügte Erlass des MSGIV vom 9. Juni 2023 zur Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit in Kraft. Der Erlass ergeht in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 und führt im Wesentlichen die bewährten Regelungen fort. Darüber hinaus wurden folgende Regelungen in diesen Erlass übernommen bzw. aufgenommen:

  • Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit, zuvor geregelt im Erlass zur Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungen- krankheit vom 30. April 2019
  • Zuschüsse für KMU-Betriebe zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für beauftragte Tierärzte im Rahmen amtlich angeordneter oder angewiesener Probenentnahmen, Impfungen und Untersuchungen. Diese entsprechen der befristeten Vereinbarung zwischen der Landestierärztekammer und der Tierseuchenkasse vom 8. Dezember 2022
  • Zuschuss von 25,00 € für freiwillige Impfung gegen das West-Nil-Fieber bei Pferden.

Ich bitte um Beachtung des Erlasses.

 

Mit freundlichen Züchtergruß

Wilfried Keil

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