03.11.2021 Falschinformation in den sozialen Medien
nachdem jetzt das endgültige Ergebnis der Anmeldungen für die diesjährige LV-Schau vorliegt, werden in den nächsten Tagen die B-Bögen versendet. Ich bitte alle Aussteller, dass bei der Einlieferung der Tiere die veterinärmedizinischen Anforderungen und hier besonders bei Wassergeflügel beachtet werden und vorliegen müssen. Bei der Bescheinigung für das Wassergeflügel ist die Vorlage des negativen Befundes auf hochpathogenes aviäres Influenza- Virus von längsten 7 Tagen vor der Veranstaltung (virologische Untersuchung) oder bei Vorlage der aktuellen amtlichen Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde über die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten gemäß §7 Abs. 3 der Geflügelpestverordnung im Jahr 2021 erstellt worden ist.
Die genaue Auflistung der ausgestellten Rassen und die Veterinärbescheinigung sind dem Anhang beigefügt.
Sollten seitens der Aussteller Unstimmigkeiten zwischen der Anmeldung und des B-Bogens festgestellt worden sein, dann bitte beim Zuchtfreund Mike Müller, Tel.-Nr.: 035452 – 179417 anrufen.
In züchterischer Verbundenheit
Wilfried Keil
Landesverbandsvorsitzender
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